Rechtsprechung
OLG München, 24.05.2006 - 11 W 2479/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenherabsetzung bei Klagerücknahme nach Abtrennung des Verfahrens nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil; Anfall einer dreifachen Gerichtsgebühr bei Klagerücknahme im abgetrennten Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 14.07.2005 - 24 O 20419/04
- OLG München, 24.05.2006 - 11 W 2479/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 287
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 26.06.1996 - 9 W 71/96
Auszug aus OLG München, 24.05.2006 - 11 W 2479/05
Das Versäumnisurteil ist in Nr. 2 nicht genannt (Senat AnwBl. 1997, 288).
- BGH, 22.01.2008 - X ZB 27/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Landgericht durch den angefochtenen Beschluss des Einzelrichters zurückgewiesen, der die Rechtsbeschwerde mit Blick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2006 - II ZB 6/06, NJW-RR 2007, 287 unter Hinweis auf § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat. - OLG Hamm, 15.09.2008 - 23 W 254/07
Gerichtskostenfreiheit des Landesbetriebs Straßenbau in Nordrhein-Westfalen
Das trifft aus den bereits dargelegten Gründen auf den Landesbetrieb Straßenbau zu (vgl. hierzu auch OLG München, RVGreport 2006, 280; OLG Bremen, NJW-RR 1999, 1517; KG Berlin vom 31.03.1989, Az. 1 AR 9/88, insbesondere RdNr. der Gründe in jurisweb). - LG Essen, 05.12.2011 - 19 O 40/10
Aufteilung eines eingezahlten Vorschusses bei Abtrennung eines Verfahrens und …
Nachdem die Verfahrenstrennung erfolgt ist, ist in beiden Verfahren zunächst die Verfahrensgebühr nach gem. Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG jeweils vollständig in Ansatz zu bringen (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.11.2004, Az.: 13 W 3195/04; OLG München, Beschl. v. 24.05.2006, Az.: 11 W 2479/05).